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Verfasst von: Christa am 24.09.2008 15:47
 


THEMA:  Abgabe Steuererklärungen
Hallo Forum! Eine Bekannte von mir besitzt ein Haus, in dem sie Wohnungen vermietet und auch selbst darin wohnt. Als sie dieses Haus vor ein paar Jahren geerbt hat, machte auch ein Beamter vom FA den üblichen "Antrittsbesuch", nahm alles auf, also ist es sozusagen "amtlich", daß sie Einkünfte aus V+V hat. Sie erhielt aber bisher nie Steuererklärungen mit der Aufforderung zur Abgabe. Soll oder müßte sie in dieser Angelegenheit von sich aus tätig werden? Ich danke für eure Antworten! Christa
Verfasst von: jeannie am 24.09.2008 15:47
 


THEMA:  Re: Abgabe Steuererklärungen
Steuern sind grundsätzlich eine Bringschuld. Wurde je eine Steuernummer geholt? Der Beamte vom FA hat vermutlich die Daten für die Erbschaftssteuer erhoben. Diese Daten müssen nicht zwingend bei der Einkommensteuerstelle gelandet sein. Hat Ihre Bekannte auch ein anderes Einkommen (Lohn, Pension, ...)? Dann ist jeder zusätzliche Euro des Gewinns über 730,- p.a. voll zu versteuern. Den Mieten sind Ausgaben wie AfA, Kommunalabgaben, Reparaturen, entgegenzusetzen; SV-Pflicht besteht nicht. Eine Nachversteuerung über Jahre könnte ein böses Erwachen geben. lg jeannie
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