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Verfasst von: Sabine888 am 09.10.2008 08:21
 


THEMA:  StB Werkvertrag: wieviel / Stunde verlagen?
Grüß Gott, liebe Kollegen! Eine peinliche Frage - ich werde demnächst zu einem Arbeitsverhältnis mit einem Werkvertrag übergehen. Mein Chef hat mich gefragt, wieviel pro Stunde ich möchte. Aufgrund meiner Berechnungen bin ich zum Schluß gekommen, dass ich 25 EUR / Stunde möchte. Ich möchte aber nicht ganz falsch liegen. Vor meiner StB-Prüfung habe ich EUR 2.300,- pro Monat samt Überstunden verdient. Was sagt ihr - ist 25,- EUR / Stunde für einen Steuerberater mit einem Werkvertrag angemessen? Nicht zu wenig/nicht zu viel? Wieviel verlangt man normalerweise?
Verfasst von: AST am 09.10.2008 08:21
 


THEMA:  Re: StB Werkvertrag: wieviel / Stunde verlagen?
Vergleichen Sie doch was Sie als Angestellte Stundenlohn netto bekommen haben und was Sie Stundenlohn netto im Werkvertrag bekommen. Hier ein Berechnungsvorschlag: Zuerst ermittle ich die Stunden die ich im Jahr arbeite: 260 Tage (52 Wochen mal 5 Tage) hat das Jahr davon ziehe ich ab: 25 Tage Urlaub 14 Tage Krankenstand (Durchschnittswert) 12 Tage als Feiertage 02 Tage mit sonstigen Verhinderungsgründen ergibt 207 Arbeitstage mal 8 Stunden = 1.656 Arbeitsstunden pro Jahr Was haben Sie nun netto für die 1.656 Stunden von ihrem Arbeitgeber bekommen: laufender Bezug: 27.600.-- brutto (12 mal 2.300) - 4.968.-- 18% SV - 4.423.-- Lohnsteuer = 18.209.-- netto laufender Bezug Sonderzahlungen: 4.600.-- brutto (2 mal 2.300) - 782.-- 17% SV - 192.-- Lohnsteuer =3.626.-- netto Sonderzahlungen Sie erhalten als Angestellte insgesamt 31.835.-- für 1.656 Stunden ergibt 13,19 Euro netto pro Arbeitsstunde Nun zum Werkvertrag. Da ich die Sozialversicherungsbeiträge der Steuerberater nicht kenne, nehme ich die Werte aus der gewerblichen Sozialversicherung. +41.400.-- Jahrsumsatz ( 1.656 Stunden mal 25 Euro) -10.321.-- SV (15,75% PV 7,65% KV 1,53% SV) - 92.-- UV - 8.360.-- Einkommensteuer =22.627.-- netto im Jahr = 13,66 pro Arbeitsstunde netto als Unternehmer 13,19 als Angestellte oder 13,66 im Werkvertrag Das sind also stolze 47 Cent in der Stunde mehr. Im Werkvertrag gibt es dann sicher auch noch andere Kosten die noch nicht berücksichtigt worden sind wie z.B. Kammermitgliedsbeitrag Haftpflichtversicherung! eigene Fortbildungskosten eigener Bürobedarf eigener PC usw. Weiteres müssen Sie das Risiko eines längeren Krankenstandes selbst tragen, Sie bekommen keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgerber oder Krankengeld von der GKK. Und wie ist es mit dem Kündigungsschutz! Und wie schaut es für ihren Arbeitgeber aus. Als Sie noch Angestellte waren hatte er folgende Kosten: 32.200.-- Jahreslohn (14 mal 2.300.--) +6.987.-- SV Dienstgeberbeitrag (21,7%) + 493.-- MV (1,53%) + 2.544.-- DB DZ KommSt =42.224.-- Jahreskosten 41.600.-- im Gegensatz dazu im Werkvertrag ( 1.656 mal 25.--) Er zahlt also rund 600.-- Euro wenig im Jahr und hat Vorteile wie: kein Arbeitsrecht, keine Angestelltenkündigungsfristen Haftungsübertragung kein Risiko längerer Krankenstände usw. Kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für Hinweise über gröbere Fehler in der Berechnung bin ich dankbar. AST
Verfasst von: WT/StB am 09.10.2008 08:21
 


THEMA:  Re: StB Werkvertrag: wieviel / Stunde verlagen?
Liebe Kollegin Sabine888! Sie sollten noch folgendes berücksichtigen: 1. Ein Betriebsunterbrechungsversicherung wäre sinnvoll 2. Wie wollen Sie sich krankenversichern? ASVG gem. § 14a, GSVG oder GKV? 3. Wie hoch sind Ihre eigenen Investitionen in Hardware und Software? Oder sind sie bereits vorhanden? 4. Wie hoch wollen Sie ihre Haftpflichtversicherungssumme festlegen? Die Mindestsumme, oder höher, also auch höhere Prämie? Oder gibt es bereits eine? 5. Überstundenzuschläge gibt es im Werkvertrag nicht mehr, sonstige arbeitnehmergebundenen Vergünstigungen fallen weg, wie Fahrtkostenersatz, Essensbons, steuerfreie Betriebsveranstaltungen (sofern man darauf Wert legt) etc.
Verfasst von: Mona am 09.10.2008 08:21
 


THEMA:  Re: StB Werkvertrag: wieviel / Stunde verlagen?
Ich bin in einer ähnlichen Situation und habe mir überschlagsmäßig ausgerechnet, dass gut 50% der Einnahmen (bei ca 1300 verrechenbaren Stunden pro Jahr - ich habe Kinder zu versorgen) von allerlei Abgaben, SV, Haftpflichtversicherung, KWT-Beitrag, Büroaufwendungen, Fortbildung, Literatur, etc) weggeknabbert wird. Da ist noch keine Betriebsunterbrechungsversicherung dabei! Außerdem sind nicht unbedingt alle geleisteten Stunden auch verrechenbare Stunden. Lass dir einen Handwerker kommen und du löhnst locker 45€ und mehr pro Stunde (excl. Ust). Ich habe deswegen auch den Stundensatz in dieser Höhe angesetzt - und werde ihn auch bezahlt bekommen.
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