Verfasst von:
Gerhard2 am
25.09.2008 09:32
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THEMA: Eigenbeleg |
Hallo,
wie ist der Eigenbeleg geregelt. Beim Handel von Altwaren oder Antiquitäten bekommt man in den seltensten Fällen eine Eingangsrechnung zum Nachweis des Einkaufspreises wenn man von Privat kauft. Wie kann ich der Finaz gegenüber trotzdem schlüssig und sicher den EK nachweisen. Wird ein derartiger Eigenbelg anerkannt?
Mfg
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
25.09.2008 09:32
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THEMA: Re: Eigenbeleg |
Am besten mit Name und Adresse des Verkäufers.Genaue Beschreibung des Gegenstandes, Datum des Kaufes.Erklären Sie dem Verkäufer, dass die Veräußerung von Privatvermögen nach einem Jahr ab der Anschaffung steuerfrei ist.Vielleicht bekommen Sie dann eher einen Beleg.
www.steuerberatung-weiss.at
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