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Verfasst von: Gerhard2 am 25.09.2008 09:32
 


THEMA:  Eigenbeleg
Hallo, wie ist der Eigenbeleg geregelt. Beim Handel von Altwaren oder Antiquitäten bekommt man in den seltensten Fällen eine Eingangsrechnung zum Nachweis des Einkaufspreises wenn man von Privat kauft. Wie kann ich der Finaz gegenüber trotzdem schlüssig und sicher den EK nachweisen. Wird ein derartiger Eigenbelg anerkannt? Mfg
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 25.09.2008 09:32
 


THEMA:  Re: Eigenbeleg
Am besten mit Name und Adresse des Verkäufers.Genaue Beschreibung des Gegenstandes, Datum des Kaufes.Erklären Sie dem Verkäufer, dass die Veräußerung von Privatvermögen nach einem Jahr ab der Anschaffung steuerfrei ist.Vielleicht bekommen Sie dann eher einen Beleg. www.steuerberatung-weiss.at Kostenlose Erstberatung 01 533 16 37
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