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Verfasst von: Ruth F. am 26.09.2008 09:50
 


THEMA:  Umsatzsteuerrecht
Deutsche Firma liefert Ware an uns (igL+L) Deutsche Firma erteilt uns eine GS für bestimmte Warenverkäufe unserer Kunden (Meldung unserer Kunden an die deutsche Firma, welche Produkte sie an z.B. Studenten verkauft hat, weil diese Kundengruppe die Produkte billiger bekommen.) Die GS erhalten wir und ist als igL+L ausgestellt. Diesen Betrag müssen wir unseren Kunden weiterleiten. Es wird eine GS erstellt mit 20% MWSt (d.h. wir ziehen uns die 20 % als VSt ab!) Für uns ist diese GS ein reiner Durchläufer. Dasselbe gilt auch wenn wir Lagerwertausgleiche erhalten. Für uns selber und auch für unseren Kunden. GS ist igL und GS an unsere Kunden mit 20% MWSt. Und dann gibt es noch den Fall das uns die Deutsche Firma eine GS ausstellt über ein Werbebudget, auch diese GS wird von unserem Lieferant als igL+L ausgestellt. Unsere österr. Kunden machen dann Werbung und stellen uns die Kosten für diese Werbung in Rechnung. Diese Rechnungen werden dann über die GS der Deutschen Firma für Werbebudget bezahlt. Auch für diese Werbekostenrechnungen ziehen wir VSt ab. Ist diese Vorgehensweise korrekt?
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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