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Verfasst von: Peter Willander am 05.10.2008 08:39
 


THEMA:  Honorarnoten versteuern
Ich habe ein paar Fragen. Ich habe 2008 Zusatzeinkünfte durch Honorarnoten in der Höhe von €1230 gehabt. Ich hätte, da über €730, Erklärungspflicht. Richtig? Nun das "Problem": ich bin Zeitsoldat. Dafür kriege ich ca. €15000 für 2008. Nach EStG § 42. "(1) Der unbeschränkt Steuerpflichtige hat eine Steuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr(Veranlagungszeitraum) abzugeben, wenn ... 3. wenn das Einkommen, in dem keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten sind, mehr als 10.000 Euro betragen hat; liegen die Voraussetzungen des § 41 Abs. 1 Z 1, 2 und 5 vor, so besteht Erklärungspflicht dann, wenn das zu veranlagende Einkommen mehr als 10.900 Euro betragen hat ..." müsste ich eine Steuererklärung abgeben. ABER: als Zeitsoldat (KEIN Beamter) glaube ich in EStG €3 (1) Z. 22 zu fallen. Somit müsste ich keine Einkommenssteuererklärung abgeben, da eben die €15000 nicht lohnsteuerpflichtig wären und ich mit den zusätzlich verdienten €1230 unter den €10000 bleibe. Begehe ich einen Denkfehler?
Verfasst von: jeannie am 05.10.2008 08:39
 


THEMA:  Re: Honorarnoten versteuern
Die Zuverdienstgrenze von 730,- bezieht sich nicht auf die Einkünfte, sondern auf den Gewinn, also nach Abzug der Betriebsausgaben. Womit Sie vielleicht sogar unter 730,- bleiben. Sie sind nicht lohnsteuerpflichtig. In ihrem Fall wäre unter Umständen eine Auszahlung der Negativsteuer (Alleinverdiener?) möglich. Oder Rückerstattung der Kapitalertragsteuer. Eine Null-Erklärung tut auch nicht weh. In solchen Fällen haben FA-Beamte auch schon vor den Augen des Antragstellers das ausgefüllte Formular zerrissen. lg jeannie
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