Verfasst von:
Peter Willander am
05.10.2008 08:39
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THEMA: Honorarnoten versteuern |
Ich habe ein paar Fragen.
Ich habe 2008 Zusatzeinkünfte durch Honorarnoten in der Höhe von €1230 gehabt.
Ich hätte, da über €730, Erklärungspflicht. Richtig?
Nun das "Problem": ich bin Zeitsoldat. Dafür kriege ich ca. €15000 für 2008. Nach EStG § 42. "(1) Der unbeschränkt Steuerpflichtige hat eine Steuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr(Veranlagungszeitraum) abzugeben, wenn ...
3. wenn das Einkommen, in dem keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten sind, mehr als 10.000 Euro betragen hat; liegen die Voraussetzungen des § 41 Abs. 1 Z 1, 2 und 5 vor, so besteht Erklärungspflicht dann, wenn das zu veranlagende Einkommen mehr als 10.900 Euro betragen hat ..." müsste ich eine Steuererklärung abgeben.
ABER: als Zeitsoldat (KEIN Beamter) glaube ich in EStG €3 (1) Z. 22 zu fallen. Somit müsste ich keine Einkommenssteuererklärung abgeben, da eben die €15000 nicht lohnsteuerpflichtig wären und ich mit den zusätzlich verdienten €1230 unter den €10000 bleibe.
Begehe ich einen Denkfehler?
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Verfasst von:
jeannie am
05.10.2008 08:39
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THEMA: Re: Honorarnoten versteuern |
Die Zuverdienstgrenze von 730,- bezieht sich nicht auf die Einkünfte, sondern auf den Gewinn, also nach Abzug der Betriebsausgaben. Womit Sie vielleicht sogar unter 730,- bleiben.
Sie sind nicht lohnsteuerpflichtig.
In ihrem Fall wäre unter Umständen eine Auszahlung der Negativsteuer (Alleinverdiener?) möglich. Oder Rückerstattung der Kapitalertragsteuer.
Eine Null-Erklärung tut auch nicht weh.
In solchen Fällen haben FA-Beamte auch schon vor den Augen des Antragstellers das ausgefüllte Formular zerrissen.
lg jeannie
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