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Verfasst von: mac am 30.09.2008 08:50
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung 2007: Sonderausgaben für Wohnraumschaffung
Guten Tag, ich habe ein Mietwohnung, und bekomme dafür von der Landesregierung auch eine Wohnbeihilfe. Ich habe mir dann von der Wohnungsgenossenschaft eine Liste der letzten 5 Jahre mit den jährlichen Annuitäten schicken lassen. Nun meine Frage: Was ist wenn die Wohnbeihilfe höher ist als die jährlichen Annuitäten --- müsste man dann noch Steuern nachzahlen, oder ist es einfach besser, dass man gar keinen Antrag beim Finanzamt stellt???? Will ja nicht draufzahlen. Danke im voraus
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