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Verfasst von: Sarah B. am 03.10.2008 21:25
 


THEMA:  Einkommenssteuererklärung, Studenten
Hallo, ich bin Studentin und habe 2008 bis jetzt ca. 6000€ als selbstständige finanzdienstleisterin dazuverdient und habe jetzt mit Promotionjobs angefangen und wollte fragen ob jetzt die 6000€(ohne Abzüge) beim Finanzamt zählen oder der Betrag erst bei der Einkommenssteuererklärung mit den ganzen Abzügen(handy, auto...), also wenn ich dann auf 0€ Gewinn komme, da ich als Studentin ja nur 8000€/Jahr verdienen darf(um die Beihilfe zu erhalten). Danke im vorraus!
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 03.10.2008 21:25
 


THEMA:  Re: Einkommenssteuererklärung, Studenten
Sie dürfen von Ihren Einnahmen die Betriebsausgaben abziehen.Der verbleibende Betrag wird vom Finanzamt herangezogen.
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