Ich habe in den letzten Jahren den Alleinverdienerabsetzbetrag erhalten. Seit mitte letzten jahres ist meine Lebensgefährtin in Beschäftigung. Sie hatte bis Juni dieses Jahres ein Nettoeinkommen von 499.- Euro. Ab Juli hat sich diese Einkommen (keine Beiträge mehr in die Arbeitslosenversicherung, ...)auf 529.- Euro erhöht. Ich habe nun gelesen, dass man die Pendlerpauschale von diesem Einkommen abziehen kann.(8km zum Arbeitsort, keine Verbindung mit den Öffis vorhanden). Wir haben 2 Kinder. Kann sich nun das mit der 6000 Euro Grenze ausgehen?
Das Nettoeinkommen wäre in diesem Jahr zwar 6168 Euro(die Sonderzahlungen werden ja, glaub ich zumindest, nicht dazugerechnet) aber mit Abzug der Pendlerpauschale wäre sie deutlich darunter. Danke schon mal für die Antworten
|
|