Verfasst von:
Martina1965 am
05.10.2008 08:51
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THEMA: Reisekosten |
Liebes forum, eine Bekannte ist als bezirksleiterin bei einem größeren Unternehmen angestellt. d.h. sie fährt sehr viel mit ihren Dienstauto von Filiale zu Filiale und schaut ob in den einzelnen ihr zugeteilten filialen alles ok ist. Sie bekommt keine Taggelder vergütet. Stammfiliale ist Wien, ansonsten ist sie für Wien, Graz, Salzburg, etc zuständig. (Sehr viele Filialen)Wie kann sie nun die Taggelder am besten und einfachsten geltend machen. Für jede Filiale 15 Tage ? Am liebsten wäre ihr die Vertreterpauschale, aber sie verkauft ja leider nichts.
Danke für eure Hilfe
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Verfasst von:
jeannie am
05.10.2008 08:51
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THEMA: Re: Reisekosten |
15 Tage pro Gemeinde (nicht Filiale!!!), jeweils pro Kalenderjahr, wird bei "Unregelmäßigkeit" angenommen.
Trotzdem ist dabei zu beachten, dass sich die Legaldefinition auf 5 Tage in Folge bzw. an Tagen in 5 Wochen in Folge bezieht.
Wenn also ihre Bekannte die Filialen besucht, muß sie genau Buch führen.
Regelmäßig im Radl alle 3 Wochen gilt laut Gesetz als unregelmäßig.
Wenn es sich aber zufällig ergibt, dass sie in 5 aufeinanderfolgenden Wochen immer wieder in Graz war (oder eine einwöchige Weiterbildung), dann entfallen alle weiteren Taggelder für Graz.
Es besteht kein weiterer Anspruch, bis sie 6 Monate lang NIE in Graz war; also für immer. Das ändert aber nichts am Anspruch für Salzburg, ...
Für Wien und den Umkreis von 25 km bekommt sie kein Taggeld.
lg jeannie |
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