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Verfasst von: Pascal Le Bail am 05.10.2008 10:21
 


THEMA:  Kleinunternehmer und unecht USt.-befreite Umsätze
Ich nehme seit 2007 die Kleinunternehmerregelung [unechte Umsatzsteuerbefreiung nach § 6 (1) Z 27 UStG] in Anspruch. Eventuell werde ich zukünftig zum Teil Umsätze erzielen, welche bereits nach einer anderen Bestimmung unecht umsatzsteuerbefreit sind [nehmen wir als Beispiel den Privatlehrer an einer öffentlichen Schule, § 6 (1) Z 11b UStG]. Gilt in diesem Fall die Kleinunternehmer-Umsatzgrenze von 30.000,- für meinen gesamten Umsatz, oder nur für denjenigen Teil, der nicht bereits unter die genannte andere Bestimmung [in diesem Beispiel § 6 (1) Z 11b UStG] fällt? Vielen Dank im Voraus für die Antwort(en)!
Verfasst von: jeannie am 05.10.2008 10:21
 


THEMA:  Re: Kleinunternehmer und unecht USt.-befreite Umsätze
Die Umsatzgrenze beträgt 30.000,-, unabhängig davon, welcher Steuersatz zutrifft. lg jeannie
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