Verfasst von:
Pascal Le Bail am
05.10.2008 10:21
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THEMA: Kleinunternehmer und unecht USt.-befreite Umsätze |
Ich nehme seit 2007 die Kleinunternehmerregelung [unechte Umsatzsteuerbefreiung nach § 6 (1) Z 27 UStG] in Anspruch.
Eventuell werde ich zukünftig zum Teil Umsätze erzielen, welche bereits nach einer anderen Bestimmung unecht umsatzsteuerbefreit sind [nehmen wir als Beispiel den Privatlehrer an einer öffentlichen Schule, § 6 (1) Z 11b UStG].
Gilt in diesem Fall die Kleinunternehmer-Umsatzgrenze von 30.000,- für meinen gesamten Umsatz, oder nur für denjenigen Teil, der nicht bereits unter die genannte andere Bestimmung [in diesem Beispiel § 6 (1) Z 11b UStG] fällt?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort(en)!
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Verfasst von:
jeannie am
05.10.2008 10:21
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