Verfasst von:
StefanG am
07.10.2008 20:03
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THEMA: Einkommensteuer: Einkünfte von 2009 für 2008 verwendbar? |
Hallo,
ich arbeite bis Jahresende auf Werkvertragbasis an einem Projekt und würde im Jänner 2009 dafür entlohnt werden.
Wäre es möglich, diese Einkünfte für die Einkommensteuererklärung 2008 zu verwenden, oder gilt der 1. Jänner als statische Grenze, sprich der Betrag muss spätestens am 31. Dez. auf meinem Kontoauszug aufscheinen!?
Gruß |
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Verfasst von:
jeannie am
07.10.2008 20:03
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THEMA: Re: Einkommensteuer: Einkünfte von 2009 für 2008 verwendbar? |
Das kann aus Ihrer Anfrage heraus nicht so einfach beantwortet werden:
Bei E/A-Rechnern gilt der Zahltag.
Außer:
Einmal-Zahlungen, die mehr als 2 Kalenderjahre betreffen, müssen dem jeweiligen Kalenderjahr zugeordnet werden.
z. B. November 2007 bis März 2009; die 17 Monate sind mit 2+12+3 dem jeweiligen Jahr zuzuordnen.
Regelmäßige Zahlungen (bisher mindestens 2 x erfolgt), die um den Jahreswechsel (max. 14 Tage) ein- oder ausgezahlt werden, sind dem richtigen Monat/Jahr zuzuordnen.
lg jeannie
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