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Verfasst von: Frau Gwen am 09.10.2008 08:14
 


THEMA:  Bauleistung - Rechnungslegung
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben vom Lieferanten eine Rechnung ohne Vorsteuer (Bauleistung lt. § 19...) ausgestellt bekommen. Was muss man bei der Weiterverrechnung an unseren Kunden beachten? Die Umsatzsteuer darf dabei nicht verrechnet werden da wir auch nicht die Vorsteuer bei der Lieferantenrechnung abziehen durften (ausgestellt ohne Vorsteuer), oder? Im Voraus für Ihre rasche Beantwortung dankend und mfG Frau Gwen
Verfasst von: Frau Gwen am 09.10.2008 08:14
 


THEMA:  Re: Bauleistung - Rechnungslegung
Nach Rücksprache mit unserem Steuerberater hat sich leider herausgestellt dass wir die Rechnung mit Umsatzsteuer dem Kunden ausstellen und wir somit auch die Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen müssen. Der Lieferant hat als Sub-Unternehmer für uns gearbeitet, wenn auch nur wenige Teile des Materials vormontiert worden sind.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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