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Verfasst von: Vera am 06.10.2008 12:00
 


THEMA:  Student, Familienbeihilfe, geringfügig beschäftigt
Hallo! Ich bin Studentin, beziehe die Familienbeihilfe und bin derzeit geringfügig beschäftigt. Da ich von den ca. 500 €, welche somit im Monat zusammenkommen, nicht wirklich leben kann, mussn ich einen 2. Job annehmen, habe aber folgende Fragen: 1.) Wie hoch ist derzeit die Summe, welche ich im Jahr verdienen darf, ohne Steuern zahlen zu müssen und ohne die Familienbeihilfe zu verlieren? 2.) Kann ich zusätzlich einen 2. Job annehmen, der geringfügig ist, solange ich unter der oben erwähnten Grenze bleibe? 3.) Wäre es eventuell auch möglich statt 2 geringfügigen Jobs einen Teilzeitjob zu machen? Vielen Dank im Vorraus für die Antworten, Liebe Grüße, Vera
Verfasst von: Johanna am 28.02.2014 21:29
 


THEMA:  Student, Familienbeihilfe, geringfügig beschäftigt

Die Grenzen für Familienbeihilfe und Steuer sind höher, egal ob Sie die Einnahmen aus einem oder mehreren Jobs lukrieren.

Die Grenze für geringfügige Jobs (= nicht sozialversicherungspflichtig) unter 400,- liegt, scheinen Sie schon jetzt in einem Teilzeitjob zu arbeiten.

LG Johanna

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