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Verfasst von: gibian78 am 07.10.2008 18:33
 


THEMA:  Umsatzsteuer AUT-CH
Grüß Gott an alle Leser! Wir, ein Tiroler Unternehmen, erhalten Werbeagenturleistungen aus der Schweiz. Die Schweizer Werbeagentur übersendet uns Rechnungen ohne ausgewiesene MWST / UST. Diese müssen wir aufgrund des "Reverse Charge Verfahrens" unsererseits als Leistungsempfänger abführen. Können wir dafür in gleicher Höhe Vorsteuerabzug gelten machen, so dass der Saldo "null" beträgt und die UST ein reiner durchlaufender Posten ist? Vielen Dank für die Antworten!
Verfasst von: Fred am 07.10.2008 18:33
 


THEMA:  Re: Umsatzsteuer AUT-CH
Wenn Sie VSt-Abzugsberechtigt sind, ja!
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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