Verfasst von:
Peter11 am
09.10.2008 07:52
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THEMA: Weiterbildungkosten als Werbungskosten |
Guten Tag!
Ich hätte eine interessante Frage für Spezialisten:
Ich bin Angestellter und möchte mich beruflich weiterbilden. Aus diesem Grund habe ich an der TU Wien inskribiert und werde einige ausgewählte (für meine berufliche Zukunft relevante) Vorlesungen besuchen und die Prüfungen absolvieren. Meines WIssens nach kann ich folgendes als Werbungskosten absetzen:
- Studiengebühr
- Hilfsmittel (Literatur...)
- Fahrtkosten (laut amtlichen km-Satz)
- Zeitaufwand (2,2€/Stunde, die ich auf der Uni bin bzw. Hin- und Rückweg)
Ist das so richtig?
Sind beim KM-Geld Parkscheine bereits inkludiert?
Kann ich auch die Kosten für Internet absetzen (in der Vorlesungszeit)?
Vielen Dank schon mal und bin gespannt, wie meine Situation eingeschätzt wird.
Grüße Peter
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
09.10.2008 07:52
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THEMA: Re: Weiterbildungkosten als Werbungskosten |
Sie können die von Ihnen genannten Kosten absetzen.
Mit Zeitaufwand meinen Sie wahrscheinlich Diäten?Da bin ich mir nicht sicher.
Auch Internetkosten können Sie anteilig geltend machen, ebenso wie PC oder Laptop.
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Verfasst von:
Peter11 am
09.10.2008 07:52
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THEMA: Re: Weiterbildungkosten als Werbungskosten |
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Mit dem Zeitaufwand habe ich die Diäten gemeint - meiner Interpretation nach, kann der Zeitaufwand auch steuermindernd geltend gemacht werden (dürfte aber ein bißchen ein Gummi-Paragraph sein).
Wissen Sie vielleicht, ob ich die Parkscheingebühren abschreiben kann oder ob dieser Betrag im KM-Geld bereits berücksichtigt ist?
Danke und beste Grüße
Peter Raumauf
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