Sg.Damen und Herren!
Da ich bisher schon zu nachstehenden Thema verschiedene Meinungen gehört habe, würde mich Ihre Meinung interessieren!
Ich führe 3 Filialen der selben Branche jedoch mit anderen "Fantasienamen". Alle Filialen haben Einnahmen Ausgaben Rechnung.
Die Waren werden pro Filiale getrennt bei versch. Lieferanten bestellt. Bin Einzelunternehmer und besitze eine Steuernummer.
1)Vor 2 Monaten habe ich eine Filiale geschlossen. Die Ladeneinrichtung wurde in eine andere Filiale gebracht. Die Handelswaren wurden alle verkauft! Ist hier eine Betriebsaufgabe nötig? Bzw. muss hier ein Aufgabegewinn usw. berechnet werden? (somit übergang von § 4/3 auf § 4/1). Sofern hier ein Übergang nötig ist, sind dann alle Filialen betroffen oder nur die eine???? Oder geht das, da ich nur eine Steuernummer habe und sowieso nur eine E1 und E1a abgeben muss unter?? Wie wäre hier die vorgehensweise???
2) Habe vor heuer noch eine Filiale zu eröffnen. Wieder mit anderen "Fantasienamen". Gleiche Branche.
Ist hier nun eine Betriebseröffnung zu machen? Hat das Buchhaltärisch irgendwelche Auswirkungen, ausser dass ich eine Buchhaltung mehr zu machen habe??
Also habe mittlerweile bereits mit meheren Leuten über die 2 Themen gesprochen und jeder meinte in etwa was anderes. Habe sogar mit dem Finanzamt telefoniert und die haben mich an einem Steuerberater weiterverwiesen. Mein Steuerberater meint einmal so und einmal wieder anders!!!!
Kenn mich diesbezüglich nicht mehr aus!!!
Ich DANKE für eine Info!!!!!!
mfg
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