hallo,
eine frage mit der ich mich aktuell leider beschäftigen muss.
wie wird bei einem selbständigen der ein regelmässiges aber schwankendes einkommen erwirtschaftet das existenzminimum berechnet?
bis jetzt habe ich bei meinen nachforschungen nur den hinweis gefunden das diese mit freien dienstnehmern gleichgestellt sind (tabelle 1bm) jedoch gibt es hier ja einen gewaltigen unterschied weil als selbständiger habe ich keine netto einnahmen sondern muss alle 3 monate 650eur an die gewerbliche SV zahlen!
also was ist nun wenn ich zum beispiel in einem monat einen zahlungseingang von ca. 1300eur habe.. dann wird alles bis auf ca.870eur gepfändet? kann ich mir nicht vorstellen weil ich muss ja mindestens 200eur zurücklegen um meine VS quartalsrechnung begleichen zu können! dies muss ja in die berechnung des existenzminimums einfliessen und die nächste frage ist... wer berechnet und bestimmt das? da das einkommen als selbständiger jedes monat schwankt ist ja auch jedes monat eine neuberechnung des existenzminimums nötig..
habe zu diesem thema bis jetzt im internet noch keine klärende, informative auskunft gefunden.
danke
|
|