muss aus gesetzlichen Gründen (Steuerrecht), von buchhaltungspflichtigen Betrieben ein Anlageverzeichnis bzw. Anlagedatei geführt werden? Wenn ein solches Verzeichnis nicht geführt wird, so gehe ich davon aus, verliert der Unternehmer wohl die AfA; die Frage ist aber, ob das "Führen" des Anlageverz. gesetzlich vorgeschrieben ist und das "Nichtführen" eines Anlageverzeichnisses somit eine Strafe nach dem Finanzstrafgesetz mit sich bringen kann.
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