"Gewerbe" ist bei der Wirtschaftskammer anzumelden, erkundigen sie sich dort.
"Kleingewerbe" ist ein Begriff des UStG, bis 30.000,- Umsatz ist keine USt. zu verrechnen.
Einkommensteuer fällt schon ab 730,- Gewinn an, Infos und Formulare bekommen Sie beim Finanzamt.
Sozialversicherungspflicht:
ab 30.000,- Umsatz
oder
ab 4188,- Jahresgewinn
Probleme mit der Arbeit kann es natürlich geben - nicht jeder Chef sieht es gerne, wenn Mitarbeiter einen Nebenjob annehmen (und somit nicht mehr voll zur Verfügung stehen) oder ihm sogar Konkurrenz machen.
lg jeannie
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