Verfasst von:
Harald Jürgens am
19.10.2008 19:27
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THEMA: Honorarnoten, Versicherung usw. |
Guten Tag
Ich wende mich an die Experten in diesem Forum, da ich zurzeit in folgendem Belangen etwas unsicher bin:
Ich bin Student und arbeite derzeit als freier Dienstnehmer für ca. 20h/Woche bei einem Unternehmen und habe im Monat ein festes Einkommen (über der Geringfügigkeitsgrenze).
Nun möchte ich gerne nebenbei etwas als Freelancer im Grafikbereich arbeiten, d.h. für versch. Unternehmen auf Basis von Honorarnoten kleine Projekte übernehmen (Design von Homepages, Broschüren, Firmenlogos, etc.).
Wie läuft dies nun ab? Ich verlange sagen wir 100 € für ein solches Projekt (bzw. einen bestimmten Stundensatz) und schreibe dafür eine Honorarnote. Als wasfür ein Dienstverhältnis gilt dies nun? Muss ich das irgendwo melden bzw. dafür SV, Steuern etc. zahlen?
Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte, bin zurzeit ziemlich verwirrt :)
mfg
Harald
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
19.10.2008 19:27
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THEMA: Re: Honorarnoten, Versicherung usw. |
Das gilt als Werkvertrag.
Als freier Dienstnehmer müssen Sie sowieso am Jahresende eine Steuererklärung machen und dort müssen Sie dieses Einkommen dann auch angeben. Wenn Sie mit diesem Einkommen unter 4.200,-- im Jahr bleiben, brauchen Sie dafür keine SV bezahlen.
www.steuerberatung-weiss.at
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