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Verfasst von: Isabella am 17.10.2008 12:28
 


THEMA:  geringfügig Beschäftigung
Mein Dienstgeber hat mich gekündigt und ich bin jetzt beim AMS gemeldet. Jetzt bietet mir dieser DG wieder an bei ihm zu arbeiten, jedoch nur geringfügig. Ist das möglich - gibt es irgendeine Konsequenz beim AMS.
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 17.10.2008 12:28
 


THEMA:  Re: geringfügig Beschäftigung
Sie dürfen neben der Arbeitslosenunterstützung monatlich geringfügig (bis 349,--) dazuverdienen.
Verfasst von: jeannie am 17.10.2008 12:28
 


THEMA:  Re: geringfügig Beschäftigung
Bei einer geringfügigen Weiterbeschäftigung beim selben Dienstnehmer macht das AMS Schwierigkeiten. Erkundigen Sie sich, wie lang die Frist zwischen Kündigung/Dienstende und Neueintritt bei Geringfügigkeit sein muß. lg jeannie
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