schönen nachmittag,
ich habe eine kurze frage zu einem aktuellen fall und hoffe, dass ich hier endlich die nötige antworten erhalte :)
mein schwager ist einzelunternehmer und arbeitet zusätzlich vollzeit beim bundesheer. nun muss er als privatperson an ein unternehmen für fotoaufnahmen eine honoarnote von EUR 400,- ausstellen (er hat noch nie eine honorarnote gestellt und wird es dieses jahr auch nicht mehr).
meine fragen wäre hier nun:
1) rechnung ohne ust ausstellen, oder? er stellt ja als privatperson das honorar aus.
2) muss man bei der honorarnote die sozialversicherungsnummer angeben? wenn ja, wieso? bei mir ist es in meiner firma schon öfter der fall gewesen, dass zb vortragende die sv-nr. und geb.datum angeben haben müssen (mich würde sowieso interessieren, wieso man das muss und wofür das überhaupt gut ist)
3) muss er einen vermerk schreiben warum der betrag ohne ust verrechnet wird?
vielen dank schon mal im voraus
freundliche grüße
petra b.
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