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Verfasst von: claudia am 20.10.2008 13:27
 


THEMA:  geringfügige Beschäftigung - Praktikum
Hallo! ich habe eine fragen und hoffe dass mir wer helfen kann! ich habe nächstes jahr von meiner fh aus ein halbes jahr pflichtpraktikum und werde da wahrscheinlich 1200 euro netto im monat verdienen, die andere Hälfte des jahres arbeite ich geringfügig. kann ich in dem fall meine kinderbeihilfe weiterhin beziehen?? Danke, claudia
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 20.10.2008 13:27
 


THEMA:  Re: geringfügige Beschäftigung - Praktikum
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