Verfasst von:
andreasbauer am
20.10.2008 21:41
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THEMA: Zweiteinkommen |
Könnte mir jemand helfen ?
Bin slbsständig und verdiene ca im Monat 2.000€ für diese Tätigkeit. Zum zweiten bin ich Musiker. Was darf ich zu meinen Gehalt steuerfrei dazuverdienen, oder wie müsste ich es versteuern. Lebe in Österreich.
Danke an alle
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Verfasst von:
herbert4490 am
20.10.2008 21:41
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THEMA: Re: Zweiteinkommen |
Entnommen aus https://www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/SteuerbuchD_final_version_17.12.pdf
Bzw. suche unter www.bmf.gv.at – Publikationen – Das Steuerbuch 2008
„Übersteigt Ihr Einkommen 10.900 €, sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung oder eine Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung abzugeben,
• wenn Sie neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften andere Einkünfte (z. B. aus Werkverträgen oder freien Dienstverträgen) von insgesamt mehr als 730 € erhalten haben. Endbesteuerte Kapitalerträge sind hier nicht einzurechnen. Geben Sie in diesem Fall eine Einkommensteuererklärung ab (Formular E 1 samt Beilage E 1a für betriebliche Einkünfte). Frist: 30. April des Folgejahres (bei Online-Erklärungen: 30. Juni des Folgejahres)
• wenn Sie im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen haben, die beim Lohnsteuerabzug nicht gemeinsam versteuert wurden."
Mein Kommentar:
Für Ihren Fall bedeutet dies, dass Sie Ihre Einkünfte als Musiker (wahrscheinlich auf werkvertraglicher Basis) dann dem FA melden müssen, wenn diese höher sind als 730 EUR. Sie müssen also eine ESt-Erklärung abgeben. Sollten die Einnahmen für die Musikertätigkeit z.B. 2000 EUR betragen, so können sie davon Kosten im Zusammenhang mit der Musikertätigkeit als Werbungskosten (Aufwand) abziehen.
Z.B. Fahrtspesen, Nächtigung, Abschreibung für ein Musikinstrument usw.
Schöne Grüße
herbert4490 |
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