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Verfasst von: lila-loreen am 21.10.2008 18:59
 


THEMA:  künstliche Befruchtung
Meine Frage: wir sind nicht verheiratet, haben jedoch von der Landesärztekammer die Zustimmung einer künstlichen Befruchtung. Nach dem neuen Urteil können die Kosten ja von der Frau in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Da ich aber aufgrund der Behandlung letztes Jahr gekündigt wurde und z.Z. Hartz IV beziehe, kann dann mein Lebensgefährte die Kosten in seiner Steuererklärung geltend machen ? Falls nicht, würde es was bringen, mich in einer Firma einstellen zu lassen, um selber eine Steuererklärung machen zu können ? wieviel müßte ich verdienen um dann berechtigt zu sein eine Steuererklärung machen zu können ? Danke
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