Verfasst von:
Helga Fitzinger am
23.10.2008 08:07
|
|
THEMA: Gutschrift |
Es gibt einen Auftrag für eine Ware. Der Auftrag wird mit einem Auftragsbearbeitungsprogramm verwaltet und kann auch auf Storno gestellt werden. Die Ware wird bezahlt. Eine Rechnung wird ausgestellt. Die Ware wird geliefert. Der Kunde möchte die Ware zurückschicken, da er Sie aus irgend einem Grund nicht mehr benötigt.
Meine Frage:
Muss ich bei so einem Fall zwingend eine Gutschrift ausstellen?
Danke für eine rasche Antwort
Helga |
|
|
Verfasst von:
RT-BUCH am
23.10.2008 08:07
|
|
THEMA: Re: Gutschrift |
Sg. Frau Fitzinger!
In diesem Fall würde ich raten, hier eine Gutschrift auszustellen, da die Ware ja bereits Ihr Lager verlassen hat und auch bezahlt worden ist. Meiner Meinung nach ist die Ausstellung einer Gutschrift buchhaltärisch sinnvoll!
|
|
|
|