Verfasst von:
Nelly am
24.10.2008 14:02
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THEMA: Muß ich als Wellness-Trainerin ein Gewerbe anmelden? |
Hallo erstmal!
Ich bin mir nicht sicher, aber ich würde gerne in meinem Zweitberuf als "Neue Selbstständige" auf Werkvertragsbasis oder als freie Dienstnehmerin arbeiten und frage mich nun, ob ich in meinem Beruf als Wellness-Trainerin ein Gewerbe anmelden muß oder ob keine Gewerbeanmeldung notwendig ist. Früher war das mal so, weil es für Fitness-Trainer und solche ähnlichen Berufe kein Gewerbe im normalen Sinn gab. Bitte um Hilfe, weiß einfach nicht, wie ich es anstellen soll ganz offiziell etwas so steuergünstig wie möglich dazu zu verdienen. Geringfügigkeit ist nicht möglich, da der Zusatzverdienst über die Geringfügigkeitsgrenze hinaus geht. Bin noch für 16 Stunden als Angestellte (Masseurin) tätig.
danke schon im Voraus
Nelly
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
24.10.2008 14:02
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THEMA: Re: Muß ich als Wellness-Trainerin ein Gewerbe anmelden? |
Wenn Sie das Gewerbe anmelden, was unsere Klienten, die Fitnesstrainer sind tun,dann sind damit keine höheren Abgaben verbunden außer einmal jährlich Kammerumlage.Die beträgt zw. 100,-- und 200,-- €.
www.steuerberatung-weiss.at
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01 533 16 37
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