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Verfasst von: Gabriela Wandl am 27.10.2008 09:28
 


THEMA:  UID Nr. des Leistungserbringers
Hallo! Ich war bisher der Meinung, dass die UID Nr. des Leistungserbringers mit wenigen Ausnahmen (pauschalierte Landwirte zb.) zwingend auf jeder Rechnung über EUR 150,00 angeführt sein muss (auch im Inland). Ich habe auch entsprechende Schulungsunterlagen und in einem Fachbuch steht es - zumindest für mich - unmissverständlich geschrieben. Nun sind aber eine Kollegin und mein Chef anderer Meinung. Können mir aber nicht sagen warum (Chef ist gerade super gestresst ;-)). Unterliege jetzt ich oder meine Kollegen einem Irrtum? Und wenn ich falsch liege, woraus geht das hervor? Danke schonmal. Schöne Grüsse, Gabriela Wandl
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 27.10.2008 09:28
 


THEMA:  Re: UID Nr. des Leistungserbringers
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