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Verfasst von: Johann P. am 03.11.2008 08:05
 


THEMA:  Versteuern von Teilzeit Unselbständig, geringfügig + selbständiges Projekt?
Liebe Forumsteilnehmer, ich denke ich habe im Jahr 2007 eine große Dummheit begangen und hoffe dass mir jemand sagen kann, wie ich damit besten umgehen soll: Meine Beschäftigungen: 1) Teilzeit - Unselbständiger Angestellter das ganze Jahr 2007 hindurch mit einem Jahreseinkommen 28.539,06 Euro + Sonderzahlung 4.286,25 2)Geringfügige Beschäftigungen 26.01.2007-28.02.2007: 216,85 Euro 23.03.2007-31.03.2007: 108,42 Euro 26.04.2007-30.04.2007: 108,42 Euro Gesamt: 433,69 Euro + Sonderzahlung 72,31 Euro Bis hierher hätte ich kein Problem, das überschaue ich noch, jedoch habe ich im Zeitraum von 15.8.2007-30.12.2007 nebenbei am Wochenende in einem IT-Projekt einer anderen Firma mitgearbeitet und das am Ende des Jahres per Honorarnote abgerechnet: Rechnungssume: 6.002,5 Euro davon aber 3.072,67 Euro als Reisespesen ausgewiesen, da jedes Wochenende PKW-Anreise zum Projekt von Wien nach Kärnten. Ich habe keinen Gewerbeschein und bin auch sonst nicht als selbständig irgendwo gemeldet. D.h. ich habe bisher weder dem Finanzamt noch Sozialversicherung Bescheid gegeben noch irgendwelche Steuern bzw. Beiträge überwiesen. Ich glaube, da bin ich etwas säumig gewesen und fürchte, dass ich nun Probleme bekommen könnte. Aufgrund der unselbständigen Teilzeit und der unselbständigen Geringfügig Beschäftigung habe ich vom FA die Aufforderung bekommen, Arbeitnehmerveranlagung zu machen. Aber ich weiss nicht wie ich mit selbständigen Projekt vorgehen soll? Kann mir vielleicht jemand genau erklären was ich in dieser Situation (Steuer-/Finanzamtstechnisch und SV-technisch) tun soll/muss oder ist das hoffnungslos in diesem Fall. Ich bin echt überfordert. Naja werde solche selbständigen Sachen auf jeden Fall nicht so schnell wieder machen. Vielen Danke schon mal im Vorhinein & viele Grüße Johann P.
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 03.11.2008 08:05
 


THEMA:  Re: Versteuern von Teilzeit Unselbständig, geringfügig + selbständiges Projekt?
Sie müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben. www.steuerberatung-weiss.at Kostenlose Erstberatung 01 533 16 37
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 03.11.2008 08:05
 


THEMA:  Re: Versteuern von Teilzeit Unselbständig, geringfügig + selbständiges Projekt?
Da Ihr Gewinn 2007 unter 4.093,--lag, brauchen Sie sich nicht bei der SVA melden. Einnahmen-Ausgaben, nicht Pauschalierung.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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