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Verfasst von: Christl am 25.10.2008 21:17
 


THEMA:  Freier Dienstnehmer Vertrag und SV
Hallo, eine Frage bzgl. eines freien Dienstnehmer-Vertrages und Sozialversicherung: Angenommen, ich verdiene in einem "normalen" Monat ca. EUR 1500. Im Zuge meines Vertrages bin ich unfall-, kranken- und pensions-versichert. Wenn ich zum Beispiel mal 2 Monate nicht arbeite oder nicht arbeiten kann, bin ich für diesen Zeitraum noch sozial versichert? Was ist, wenn ich mal ausnahmsweise nur einen kleinen Betrag im Monat verdiene, gibt es eine Untergrenze die man (bzw. der Arbeitgeber) an die SV abführen muss, um versichert zu bleiben? Grüsse, H.
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 25.10.2008 21:17
 


THEMA:  Re: Freier Dienstnehmer Vertrag und SV
Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt heuer 349,--.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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