Guten Tag,
ich habe 2007 einen Finanzierungsbeitrag zu einer Mietwohnung mit Kaufoption (Erstbezug) von 30000 EUR geleistet. 2008 wurde noch ein Teil des Beitrages fällig.
Kann ich die Aufwände für den Finanzierungsbeitrag als Sonderausgabe absetzen, obwohl die Kaufoption erst in 10 Jahren zieht? Kann ich in weiterer Folge dann auch den 2008 geleisteten Betrag für die Arbeitnehmerveranlagung nächstes Jahr geltend machen?
Vielen Dank im Voraus für die Auskunft!
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