Hallo, ich habe ein Vollzeit und ein Teilzeitdienstverhältnis und möchte nun die ANV 2007 machen. Kann ich die Pflichtbeiträge aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung die ich für mein zusätzliches Einkommen 2006 erst am 10.1.2008 bezahlt habe schon bei der ANV 2007 abziehen, damit ich nicht so viel nachzahlen muss. Danke für die Antworten.
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