"Kind" ist man steuerlich, solange Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. Für Alleinerzieherabsetzbetrag ist ein Antrag zu stellen bzw. im Lohnsteuerasugleich das entsprechende Kreuz zu machen.
Bei so geringem Einkommen/Pension bekommt man den Alleinerzieherabsetzbetrag über die Negativsteuer ausbezahlt (eigens Formular). |