Das sind Reisekosten. Pro Ort sind Tagsätze übers Jahr verteilt bis zu 15 Tage abzugsfähig. Hintereinander max. 5 Tage am Stück udn dann erst wieder am selben Ort, wenn Sie mind. 6 Monate nicht mehr in diesem Ort waren.
Taggelder für den "Mehraufwand" beim auswärtigen Essen, also nur, wenn Sie selbst für das Essen aufkommen (also verpflichtend statt der tatsächlichen Restaurantrechnung).
Nächtigungsgelder nur, wenn Sie keine Hotelrechnung haben.
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