Hallo,
kann mir bitte jemand folgende Frage beantworten:
Unser Zweifamilienhaus in Oberösterreich hat eine Grundfläche 114 m2. Zur Berechnung des Einheitswertes (Gebäudewert) ist aber eine Wohnfläche von 164 m2 herangezogen worden. Ist dies Rechtens? Wird immer die Wohnfläche und nicht die Grundfläche zur Berechnung herangezogen?
Schöne Grüße
Manuela