Verfasst von:
Sand80 am
29.10.2008 12:52
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THEMA: Beiträge WGKK |
Ich bin Studentin und arbeite noch geringfügig in einer Arztpraxis (43 Stunden pro Monat, Verdienst:291 Euro). Desweiteren bin ich in einer Catering-Firma beschäftigt, wo ich laut Lohnzettel 30 LSt-und SV-Tage habe. Das bedeutet doch, daß ich vollversichert bin, oder? Ich arbeite in dieser Firma 16 Abende pro Monat und verdiene netto 380 Euro (brutto 450 Euro).
Jetzt meine Frage: Die WGKK verlangt nun 545 Euro Rückzahlung für das vorige Jahr, wieso muß ich das bezahlen, wenn ich vollversichert bin?
545 Euro sind immerhin fast 2 Monatslöhne meiner geringfügigen Beschäftigung!
Vielen Dank für Ihre Antwort!
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Verfasst von:
heinerle am
29.10.2008 12:52
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THEMA: Re: Beiträge WGKK |
Geringfügige Einkommen sind beitragspflichtig, wenn daneben ein vollversichertes Beschäftigungsverhältnis besteht.
In deinem Fall gibt es zwei Dienstverhältnisse - nämlich ein vollversichertes Beschäftigungsverhältnis (Catering) bzw. ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (Arztpraxis).
Daher verlangt die GKK im nachhinein Kranken- und Pensionsversicherung für deine Tätigkeit in der Arztpraxis. Dies sind 14,15% von deinem geringfügigen Verdienst in der Arztpraxis im Jahr 2008.
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