Verfasst von:
Margit am
01.11.2008 17:29
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THEMA: Kleines Gewerbe |
Hallo, ich möchte mich im Reinigungsgewerbe selbständig machen. Meine Frage:
1. Ab welchem Gewinn/Umsatz muß ein Gewerbe angemeldet werden?
2. Wie und wo muß das Gewerbe angemeldet werden?
3. Welche Kosten fallen an?
4. Welche Steuern sind zu entrichten?
5. Was kann abgeschrieben werden? (Kfz mäßig, kilometer, Reinigungsgeräte, etc)
Danke schon mal für die Infos.
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
01.11.2008 17:29
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THEMA: Re: Kleines Gewerbe |
1.Hier gibt es keine Untergrenze.Sobald Sie die Tätigkeit beginnen, müssen Sie einen Gewerbeschein lösen.
2.Bei der Wirtschaftskammer
3.für die Gründung keine
4.Gewinnabhängig
5.auch Material, Telefon, Internet,...
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01 533 16 37
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