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Verfasst von: Alexandra Praher am 01.11.2008 17:24
 


THEMA:  Werkvertrag und Steuernummer
Guten Tag, ich bin momentan Hausfrau und 2 fache Mutter (bald 3 fache), das heißt ich beziehe momentan nur Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe (mein Mann ist Vollzeitbeschäftigt), ich habe die Möglichkeit neben bei selbstständig arbeiten zugehen, ich arbeite auf Werkvertragsbasis, aber dann immer nur für eine Bestimmte Zeit (dieses Monat war es so 2 Werkverträge jeweils 1 Wochen), mein Verdienst ist daher nicht groß, waren dieses Monat 50 Euro und ich glaube auch nicht das ich über 150Euro einmal kommen werde. Muss ich trotzdessen eine Steuernummer beantragen oder ist es erst wirklich sinnvoll, aber eine gewissen Verdienstgrenze? Ich danke für ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 01.11.2008 17:24
 


THEMA:  Re: Werkvertrag und Steuernummer
Streng genommen müssen Sie Ihre Tätigkeit dem Finanzamt melden.Dieses wird Ihnen aber keineb Steuernummer geben, solange Ihr Einkommen unter 10.000,-- jährlich liegt.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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