Verfasst von:
Axel am
03.11.2008 21:18
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THEMA: Fragen zu Formular Verf24 |
Guten Tag,
ich habe eine kleine Frage zur Ausfüllung des Formulares Verf24.
1.) Beginn der Berufsausübung.
Der Sachverhalt ist so, dass ich mit 20.10.08 das Gewerbe für Dienstleistung im EDV Bereich angemeldet habe. Jetzt ist es aber so, dass ich für ein Projekt bereits vor diesen Zeitpunkit, genauergesagt bereits im Juli dieses Jahres tätig geworden bin. (Recherchen, Pflichtenheft Erstellung usw.) Natürlich möchte ich dieses Leistungen nun auch Fakturieren können. Nun die Frage. Sollte ich im Fragebogen nun 20.10.08 als Beginn der Tätigkeit schreiben, oder den 01.07.08, obwohl ich zu diesem Zeitpunkt offizell ja noch kein Gewerbe angemeldet habe?
2.) Höhe der Umsätze/Gewinne.
Ich betreibe dieses Gewerbe nur nebenbei, bin also in einem festen Dienstverhältnis.
Es ist für moch daher schwer abzuschätzen wie viel Zeit ich aufbringen werde können bzw. damit verbunden welche Umsätze ich machen werden. Da ich hauptsächlich mit Firmen zu tun haben werde, verzichte ich auf die Kleinunternehmerregelung und beantrage eine UID Nummer. Nun ist mir klar, dass es auf die Beträge die ich hier ausfülle ankommt, ob ich Umsatztsteuer Vorsauszahlungen leisten muss bzw. bestimmt es die Höhe dieser. Ich hätte diese Felder daher mit relativ geringen Beträgen ausgefüllt. Frage:
Ist ein ein Problem wenn ich hier als Umsatz aktuelles Jahr z.Bsp 15.000- EUR ausfülle und dann aber eventuell heuer noch auf über 20.0000 komme? Da ich über das nächste Jahr noch gar nichts sagen kann, würde ich hier nur 10.000 als Umsatz angeben. Ist das zulässig?, Bei welcher Grenze will das Finanzamt Vorauszahlungen?
Bitte um Antwort - Danke
MfG
Axel |
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Verfasst von:
Axel am
03.11.2008 21:18
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Verfasst von:
andreasdf am
03.11.2008 21:18
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THEMA: Re: Fragen zu Formular Verf24 |
zu 1.) würd einfach das Datum der Gewerbeanmeldung angeben.
EStR, Rz 1004 meinen: "Betriebliche Einnahmen können schon in der Gründungsphase des Betriebes und nach der Beendigung des betrieblichen Geschehens anfallen. Die Wertzugänge müssen durch den zukünftigen bzw. beendeten Betrieb veranlasst sein (zB Veräußerung von Betriebsmitteln < . vor Aufnahme der werbenden Tätigkeit; Betriebssteuer, die nach der Aufgabe des Betriebes gutgeschrieben wird - VwGH 17.3.1976, 1534/75)."
zu 2.) Vorauszahlungen wirst du wahrscheinlich für die ganzen gewerblichen Einkünfte zahlen, weil du ja schon mit den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit über dem Freibetrag von EUR 10.000,- bist. die Höhe der VZ hängt dann davon ab, ob du auch über die EUR 25.000,- kommst.
3.) Ich hoffe du hast nicht auf die Sozialversicherung vergessen (KV, PV, ...).
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