Mein Mann und ich haben gerade mit dem Hausbau begonnen. Zur Zeit ist nur mein Mann im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Alle Baurechnungen lauten aber auf uns beide und wir haben sie auch im Verhältnis 50:50 bisher bezahlt. Muss ich als 50 % Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden, damit ich die Sonderausgaben zur Hälfte geltend machen kann? LG, Nicole |
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