Verfasst von:
Michaela77 am
04.11.2008 08:06
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THEMA: Trennung: SVA Beiträge & Kostenanteil |
Guten Morgen,
die letzte Quartalszahlung der SVA Beiträge für 2008 sind Ende NOV. fällig und diesmal sind zum allerersten Mal auch die 20%igen Kostenanteile auf der Abrechnung und somit eine höhere Summe auf dem Zahlschein.
Damit ich als E/A Rechnerin keinen Fehler mach, würd ich gerne wissen, wie ich diese nun bezahlen bzw. verbuchen soll.
Mein Tipp wäre:
Den Original-Zahlschein ignorieren, die normalen SVA Beiträge (425,-) vom Firmenkonto überweisen und als Betriebsausgaben verbuchen.
Den Kostenanteil vom Privatkonto an die SVA überweisen.
Oder wäre es für die Nachvollziehbarkeit des SVA-Kontoauszuges (der an die Überweisung in der Buchhaltung geheftet wird) besser, den gesamten Betrag laut Zahlschein (inkl. Kostenanteil) vom Firmenkonto zu überweisen, als Betriebsausgaben zu verbuchen und anschließend vom Privatkonto den Kostenanteil aufs Firmenkonto zu überweisen und als Privateinlage oder ähnlich unter Einnahmen zu verbuchen?
Wäre ja sehr umständlich, oder?
Würde mich sehr über eine kurze Info freuen :-)
Vielen dank!
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Verfasst von:
Josef am
04.11.2008 08:06
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