Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe eine Frage bezüglich der Arbeitnehmerveranlagung.
Wie ich erfahren habe kann man seit 2004 die Studiengebühren
alsWerbekosten anführen.
Blöderweise habe ich die Arbeitnehmerveranlagung für die letzten paar
Jahre schon gemacht, aber die Studiengebühren dabei nicht angegeben.
Ist es möglich dies noch nachträglich zu erledigen oder muss ich mich
damit abfinden viel, viel Geld verloren zu haben? |
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