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Verfasst von: Markus G. am 06.11.2008 14:03
 


THEMA:  EAR Verbuchung von Kaution
Ich hätte eine Frage. Ein Freund hat sich selbständig gemacht und hat eine Einzelfirma, wo er die Einnahmen/Ausgaben Rechnung machen muss. Er hat sich dazu eine Halle gemietet und für diese eine Kaution hinterlegt, welche nach Auflösung wieder rückerstattet wird. Wie gibt man diese Ausgabe in die EAR ein? Ich weiß, dass sie sich steuerlich nicht auswirkt, aber es ist ja dennoch eine Ausgabe, die irgendwo rein gehört. Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort. Liebe Grüße
Verfasst von: Franz W. BERNHARDT am 06.11.2008 14:03
 


THEMA:  Re: EAR Verbuchung von Kaution
In einem solchen Fall buchen wir die Kaution ins Anlagevermögen, nehmen sie ins Anlagenverzeichnis auf und schreiben nicht ab.
Verfasst von: Roman Tanacek am 19.09.2024 11:57
 


THEMA:  EAR Verbuchung von Kaution

Hallo geehrtes Team

Wie verbuvhe ich eine bezahlte Kaution in EA Buchhaltung?

Herzlichen Dank

roman.tan@hotmail.com

 

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