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Verfasst von: Memo am 06.11.2008 11:49
 


THEMA:  Kindergeld + Zuverdienst
Ich bin in Karenz, erhalte Kindergeld und habe einen monatlichen Zuverdienst von ca. € 150,- für Schreibarbeiten. Ich stelle Rechnungen hierfür aus. Muss ich diese Rechnungen beim Lohnsteuerausgleich angeben und unter welcher Position gebe ich es an.
Verfasst von: Johanna am 28.02.2014 21:00
 


THEMA:  Kindergeld + Zuverdienst

Ab 730,-- Zusatzverdienst im Jahr aus selbstständiger Tätigkeit ist statt einer Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

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