Einem Ö. Patentanwalt werden vom EU PAtentamt (in D) Anmeldegebühren,Recherchengeb. etc. verrechnet. Diese Gebühren verrechnet der Ö. Patentanwalt 1 zu 1 an seinen Kunden weiter. Gehören diese Barauslagen auch mit 20% besteuert? Wo findet man diese Regelung ausdrücklich beschrieben? danke
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