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Verfasst von: Eva2 am 07.11.2008 14:47
 


THEMA:  Stipendium
Bitte um Hilfe. Habe ein Stipendium erhalten und folgenden Gesetzestext dazu gefunden: 33 Stipendien, die im Rahmen einer Schulausbildung oder Studienausbildung gewährt werden ... fließen außerhalb der Einkunftsarten des EStG zu, sofern 􀂃 es sich um Zuschüsse zu wissenschaftlichen Arbeiten handelt, die nicht wirtschaftlich verwertet werden, 􀂃 die Arbeiten nicht im Rahmen eines Dienstvertrages oder eines Werkvertrages oder ergänzend zu einem Dienstvertrag oder Werkvertrag durchgeführt werden und 􀂃 die Höhe der Zuschüsse darauf schließen lässt, dass der Charakter eines Ausbildungszuschusses und nicht eines Einkommensersatzes im Vordergrund steht. Dies ist der Fall, wenn die Zuschüsse jährlich insgesamt nicht höher sind als die Höchststudienbeihilfe für Selbsterhalter nach dem Studienförderungsgesetz 1992. Bei der Beurteilung ist es allerdings unerheblich, ob der Betreffende neben dem Stipendium auch eine Beihilfe nach dem Studienförderungsgesetz 1992 oder Familienbeihilfe bezieht. Werden höhere Beträge ausbezahlt, ist grundsätzlich von einer Erwerbstätigkeit auszugehen. Punkt 1 und 2 treffen bei mir zu. Bei Punkt 3 bin ich mir jedoch nicht sicher, wie es gemeint ist. Was geschieht im Falle eines höheren Stipendiums? Entweder: Sobald das gesamte Stipendium über der Höchststudienbeihilfe liegt, ist damit automatisch *das gesamte* Stipendium steuerbar Oder: Ungeachtet seiner Gesamthöhe ist nur jener Teil des Stipendiums steuerbar, der über der Höchststudienbeihilfe liegt (während der Anteil *bis* zur Höchsstudienbeihilfe außerhalb der EInkuftsarten des EStG zufließen..wie es weiter oben so schön heißt). bzw. addiert sich zum Betrag, der ohnehin steuerfrei ist (10000€)
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