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Verfasst von: Christine Willerstorfer am 10.11.2008 17:49
 


THEMA:  Angestellter/Freier Dienstnehmer
Sehr geehrte Damen und Herren! Hatte 2008 von Jänner bis Juli einen freien Dienstnehmervertrag und ab August eine Anstellung beim selben Arbeitgeber! Wie muss ich die Steuerveranlagung für 2008 machen, welches Formular muus ich ausfüllen? Und zweite Frage: Bin alleinerziehend und arbeite 40h. Kann ich die Kinderbetreuung von der Steuer absetzen und wieviel ist hierbei der Selbstbehalt? danke+herzliche Grüße, Christine Willerstorfer
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 10.11.2008 17:49
 


THEMA:  Re: Angestellter/Freier Dienstnehmer
Sie müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben.Dabei können Sie auch Betriebsausgaben berücksichtigen. Sie können die Kinderbetreuung als außergew. Belastung geltend machen.Der Selbstbehalt hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab und liegt zw.6 und 12 % des Einkommens.
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