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Verfasst von: Loïc de Bellabre am 10.11.2008 17:53
 


THEMA:  Doppelbesteuerungsabkommen?
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Franzose, wohne in Deutschland in Schopfheim arbeite dort 20 Stunden/Woche und arbeite zusätzlich seit ende August 21 Stunden/Woche in Mulhouse. Es kann doch nicht sein dass ich mein Job in Frankreich mit Lohnsteurklasse 6 in Deutschland versteurn soll, es würde sich gar nicht lohnen, als Sozialarbeiter verdiene ich sowieso wenig. Ist es nicht möglich mein Lohnsteuer für meinem deutschen Job in Deutschland zu bezahlen und für mein französischen Job in Frankreich? Danke für ihren Antwort. Loïc de Bellabre
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