Hallo ich habe eine Frage bezüglich Landwirtschaft.
Ich habe vor, evtl. heuer noch zur Umsatzsteuer zu optieren. Der Hof wird evtl. auch heuer noch übergeben.
Frage 1 sollte es heuer noch zu einer Übergabe kommen zb. 1.12., dann habe ich bereits 1 Jahr, dieses 5 Jahres Zeitraumes bereits "erledigt". Dh ich brauche erst ab 1.12. meine Umsätze versteuern und die Zeit davor, die ja noch die Übergeber betrifft, bleibt völlig unberührt?? Betriebsführer ist noch der Altbauer.
Frage 2 sollte es heuer noch nicht zu einer Übergabe kommen sondern zu einer Verpachtung des Betriebes (Betriebsführer somit Sohn) und Übergabe erst nächstes Jahr oder in 3 Jahren. Der Sohn ist dann bereits der Unternehmer, dh rein informativ, würde man erst in 3 Jahren übergeben, dann beginnt dieser Verpflichtungszeitraum (5 Jahre) nicht wieder neu zu laufen? (Seidenn der Betriebsführer ist jemand anderer.)Frage dazu wenn es zur Verpachtung und somit Betriebsführerwechsel mit 1.12. kommt, dann ist ebenfalls nur die Ust für Dez abzuführen, oder für das ganze Jahr?
Ich hoffe sie können mir helfen!
|
|